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Klassifikation
Dateigröße: 660 KB
Fachbereich: Agrarinformatik
Fachgebiet: Software für die Pflanzenproduktion
Projekt-Nr: 41.21.440/09
Form: Software
Aktualität: 22.04.09
Turnus: über 1 Jahr
   
Datenformat: EXCEL

Inhalt
Titel: Ermittlung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger
Untertitel: Lagerka–Thüringen L 2009

Autor / Kontakte
Verantwortlichkeit: Ref. 440 / LFULG eMail: AINFO@TLL.Thueringen.de
Ansprechpartner: Hr. H. Heß Telefon: 03641–683312
Autorenschaft: Heidenreich,T.; Heß,H.; Zorn,W.

Informationen / Hinweise
Hinweise /
 Informationen:
 Das Excel–Programm "Lagerka–Thüringen L" (erstellt vom Sächsischen Landesamt für Umwelt,
 Landwirtschaft und Geologie) berechnet den Wirtschaftsdüngeranfall im
 Landwirtschaftsbetrieb auf der Grundlage der für Thüringen gültigen Regelungen. Die
 Programmdaten beruhen auf den Werten der Düngeverordnung (Neufassung der Düngeverordnung
 vom 27.02.2007) und der Thüringer Anlagenverordnung.
 Im Excel–Programm erfolgt die Berechnung der Anfallsmengen für Wirtschaftsdünger
 entsprechen Tierzahlen, Aufstallungsart und Einstreumenge, wobei der Zeitraum von 6 bis 12
 Monaten wählbar ist. Dabei werden gegebenenfalls auch die Leistungsdaten (Milch bzw. Mast)
 oder die anteiligen Tage der Stallhaltung verwendet. Die Einheit des
 Wirtschaftsdüngeranfalls ist immer mü.
 Zusätzlich ist es möglich, den Wirtschaftsdüngeranfall aus Kofermenten für Biogasanlagen zu
 errechnen.
 Für die Milch– und Schweineproduktion kann eine Tierbestands– und Tierplatzkalkulation
 erstellt und in die Wirtschaftsdüngeranfallsberechnung übernommen werden.
 Für den Gesamtbetrieb ist eine Berechnung der Lagerkapazität für Fest– und Flüssigmist
 möglich. Die Auswahl der Art von Überdachung bzw. Abdeckung bestimmt die
 Regenwassereinleitung.
 Für die Nutzung von "Lagerka–Thüringen L" muss die Makrosicherheit von Excel auf "Mittel"
 eingestellt sein (oder "Niedrig", aber nicht empfohlen). Die Makrosicherheit kann unter dem
 Menüpunkt "Extras" + "Makro" + "Sicherheit" auf dem Registerblatt "Sicherheitsstufe"
 eingestellt werden.
 
 Achtung:
 Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Berechnung durch das zuständige
 Landwirtschaftsamt.
Schlagworte: Düngung Wirtschaftsdünger Gülle Stallmist Jauche
Düngeverordnung Koferment

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