Hinweise / Informationen:
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Ziel der Begleituntersuchung war es, nach Ablauf der ersten 4 Jahre der Förderperiode 2000
bis 2006 das Fördergeschehen bezüglich der investiven Förderung zu analysieren u. anhand von
Buchführungsdaten die wirtschaftlichen Wirkungen zu quantifizieren. Das über die Buchführung
ermittelte Niveau der Bruttoinvestitionen bewegte sich in den Jahren 2001/02 im Mittel der
Betriebe um 300 EUR/ha LF. Bis 2003/04 ist die Investitionstätigkeit um 50 EUR/ha LF
zurückgegangen. In den ersten vier Jahren des laufenden Förderzeitraumes wurde ein
Investitionsvolumen von 278,6 Mio. EUR investiv gefördert. Das waren 33 % der in den
Landwirtschaftsbetrieben getätigten Bruttoinvestitionen bzw. 46 % der getätigten
Investitionen für Gebäude, bauliche Anlagen u. Maschinen. Über die investiven Zuschüsse und
Zinsverbilligung sind in den geförderten Betrieben jährlich 27 EUR/ ha LF ertragswirksam
zugeflossen. Das waren 1.235 EUR/AK und 5,6 % des verfügbaren Betriebseinkomens.
Zukünftig wird eine Prioritätensetzung für notwendig erachtet, die produktive Investitionen
in alternative Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen Raum stärker berücksichtigt. Die investive
Förderung erfolgt ab 2007 nach der zz. im Entwurf vorliegenden "Verordnung des Rates über
die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums(ELER)", die die gegenwärtiggültige
EAGFL–Verordnung ersetzt.
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