Hinweise / Informationen:
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Die Förderrichtlinie zum Thüringer AFP 2007 sieht die Anwendung eines Betriebsratings
vor. Mit dem Betriebsrating werden die Zielstellungen verfolgt, sowohl die
Fördernotwendigkeit als auch die Förderwürdigkeit der antragstellenden
Landwirtschaftsbetriebe anhand der Daten der Vorwegbuchführung festzustellen.
Ziel der Prüfung der Fördernotwendigkeit (Prosperitätsprüfung) ist es,
Landwirtschaftsbetriebe, die auf Grund ihrer wirtschaftlichen Ergebnisse zur Durchführung
der betrieblichen Investitionen auf investive Förderung offensichtlich nicht angewiesen
sind, von der Förderung auszuschließen.
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