Hinweise / Informationen:
|
Der Stand der Ko–Fermentation in den landwirtschaftlichen Bigasanlagen wird dargestellt.
Verfahrenstechnik und rechtliche Rahmenbedingungen werden erläutert. Ausgangspunkt für die
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bildet das 2004 novellierte EEG.
Folgende Schlussfolgerungen für die Anlagen in Thüringen werden gezogen:
– Der Einsatz von Ko–Substraten in landwirtschaftlichen Biogasanlagen erschließt zusätzliche
Potenziale und führt zur höheren Auslastung der Anlagen durch die Steigerung der
Gasbildung.
– Einsatzbegrenzend für den Ko–Substratanteil wirken einerseits die Reaktorbelastung und
andererseits der sich aus TS–Gehalt der Zuspeisung und der Abbaurate ergebende TS–Gehalt im
Reaktor.
– Prinzipiell sind betriebliche Reststoffe und kostengünstige Nebenprodukte aus ökonomischen
Gründen als erstes einzusetzen. Bis zur maximalen Anlagenkapazität können dann
nachwachsende Rohstoffe zugeführt werden.
– Der bisher ökonomisch und stofflich interessante Einsatz von Bioabfällen führt zum
Verlust des NAWARO–Zuschlages auf die Mindestvergütung.
– Mit dem EEG wird die ökonomische Voraussetzung für einen verstärkten Einsatz von
nachwachsenden Rohstoffen geschaffen. Der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen zur
landwirtschaftlichen Biogaserzeugung ist rentabel und sinnvoll wenn die Nutzungskosten
erwirtschaftet werden.
– Mit der am 29.4.2004 erfolgten Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Ausschüsse
für Umwelt und Wirtschaft des Bundesrates ist die erwartete Inkraftsetzung des EEG zum
1.6.2004 wieder offen. Alle im Standpunkt getätigten Aussagen beziehen sich deshalb auf den
von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf.
|