Hinweise / Informationen:
|
Ab dem Wirtschaftsjahr 2003/04 unterliegen die EU–Direktzahlungen (Flächenzahlungen und
Tierprämien) oberhalb eines Sockels von 10.000 EURO einer Kürzung von 2 % (Modulation).
Die im BMVEL–Jahresabschluss angesprochenen Codes enthalten die Nettobeträge.
Die Kürzung ist anteilig auf alle Flächenzahlungen und Tierproduktionsprämien zu verteilen,
auch wenn dies aus den aus den Bewilligungsbescheiden nicht immer so hervorgeht,
insbesondere wenn mehrere Bescheide ergangen sind.
Im Hilfsprogramm sind nur die grün gekennzeichneten Felder einzugeben. Sie entsprechen dem
Aufbau der Bewilligungsbescheide.
Die Berechnung erfolgt automatisch.
|