Warum ´betriebswirtschaftliche Ausrichtung´ (BWA)
1985 wurde von der Kommision der Europäischen Gemeinschaften eine Entscheidung zur Errichtung eines
gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe
(85/377/EWG)
getroffen.
Um landwirtschaftliche Betriebe einheitlich nach ihrer Betriebswirtschaftlichen Ausrichtung und Größe einordnen
(typisieren) zu können, macht es sich notwendig ein einheitliches Klassifizierungssystem zu verwenden.
Die Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA) eines Betriebes ist ein Ausdruck für die Spezialisierungsrichtung
eines Betriebes, seines Produktionsschwerpunktes. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden entsprechend dem
Anteil des Standarddeckungsbeitrages, der sich für die einzelnen Produktionszweige
am Gesamt-Standarddeckungsbeitrag des Betriebes ergibt, einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung wie folgt
zugeteilt: Ackerbau-, Gartenbau-, Dauerkultur-, Futterbau-, Veredlungs-, Pflanzenbauverbund-,
Viehhaltungsverbund- oder Pflanzenbau-Viehhaltungsbetriebe.
Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung (
BWA) und die wirtschaftliche
Betriebsgröße werden anhand des Standarddeckungsbeitrages (
SDB) bestimmt.
Grundlage für die Berechnung der BWA sind die Standarddeckungsbeiträge der pflanzlichen und tierischen
Erzeugung. Sie werden jährlich vom
KTBL
ermittelt und zur Verfügung gestellt. Zur Berechnung sollten immer die langjährigen Durchschnitte (5 jähr. Mittel) verwendet werden.
Flächen beziehungsweise Tiere können je nach Erfordernis als Durchschnittsbestandswerte
oder als Stichtags- bzw. Kalender-/Wirtschaftsjahr-Werte eingegeben werden. Zu beachten ist jedoch, dass dann
alle
Werte die gleiche Basis haben.
Berechnung des Betriebsprämienzuschlags zur EGE:
Der Zuschlag errechnet sich aus den Flächen (Landwirtschaftliche Ackerfläche + Dauergrünland +
Landwirtschaftl. Dauerkulturfläche + Sonstige Freilandfläche) multipliziert mit der Betriebsprämie für die EGE
(regional unterschiedlich). Dieser Betrag wird zum errechneten SDB hinzuaddiert und daraus die EGE errechnet.
(1200 € entspricht 1 EGE).
Der BWA-Rechner der TLL dient zur schnellen Einstufung Ihres Betriebes und der Ermittlung der
Wirtschaftlichen Betriebsgröße in EGE (Europäische Größeneinheit) (85/377/EWG Anh. III).
Die Gliederung der möglichen Betriebsgruppen ist in der
Übersicht
dargestellt.
Die für Ihren Betrieb ermittelte BWA und errechnete "Europäische Größeneinheit" (
EGE)
ermöglicht z.B. die schnelle Auswahl einer passenden Vergleichsgruppe für die Wertung (Vergleich) betriebswirtschaftlicher Kennzahlen.
Die für Thüringen errechneten Vergleichsgruppen sind unter www.tll.de/ainfo (Fachgebiet Betriebswirtschaft)
abrufbar.
Alle Daten
dienen lediglich der aktuellen Berechnung. Nach Beendigung des Programmes sind alle von Ihnen eingegebenen Daten "vergessen".