Hinweise / Informationen:
|
Nach der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 vom 12.01.2005 (Futtermittelhygiene–Verordnung) müssen
bis spätestens 01.01.2006 alle Betriebe, die in einer der Herstellungs–, Verarbeitungs–,
Lagerungs–, Transport– oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind, bei ihrer jeweils
zuständigen Behörde registriert sein.
|