Hinweise / Informationen:
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Die Durchführung amtlicher Befallserhebung erfolgt auf Grundlage von § 34 des
Pflanzenschutzgesetzes. Ziel der Erhebungen soll es ein, wichtige Schaderreger in den
Hauptkulturen (W.Weizen, W.Gerste, S.Gerste und W.Raps) kontinuierlich zu beobachten.
Die daraus abgeleiteten und hier dargestellten Befallsdaten sind als eine weitere
Einscheidungshilfe zum sachgerechten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für den Praktiker
gedacht.
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