Hinweise / Informationen:
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Standpunkt zur Legehennenhaltung
Die EU–Richtlinie 1999/74/EG legt Mindestanforderungen zum Schutz der Legehennen fest. Die
Umsetzung der EU–Vorhaben über die Deutsche Hennenhaltungsverordnung vom 28.02.02 mit
erheblichen Verschärfungen. Dazu gehört unter anderem das der Legehennenhaltung in
konventionellen Käfigbatterien ab 2007. Im Freistaat Thüringen entfallen derzeit ca. 80%
der Legehennenplätze auf die konventionelle Käfighaltung. Im Standpunkt der Thüringer
Landesanstalt für Landwirtschaft zu der Hennenhaltungsverordnung und deren Folgen in
Thüringen werden zur Legehennenhaltung die rechtlichen Grundlagen, ihre Struktur in
Thüringen, die künftig zugelassenen Haltungsformen, die Kosten zur Umrüstung der
Käfighaltung und zum Erhalt der bestehenden Kapazität an Legehennenplätzen in Thüringen,
die immisionsrechtlichen Anforderungen bei Umrüstung oder Neubau von Ställen, die
Fördermöglichkeiten bei Umrüstung und Neubau sowie die verfahrensökonomischen Konsequenzen
bei der Umstellung alternative Haltungssysteme aufgezeigt. Aufgrund der bisher vorliegenden
Kenntnisse kann in Abhängigkeit von den Standortvoraussetzungen und den finanziellen
Rahmenbedingungen die Volierenhaltung mit oder ohne Kaltscharr–Raum als Alternative zur
Käfighaltung empfohlen werden.
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