Hinweise / Informationen:
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Auf der Grundlage der "Richtlinie 2002 über den Ausgleich bei erhöhten Anforderungen in
Wasser– und Heilquellenschutzgebieten" (ThürStAnz Nr. 45/2002, S. 2703–2710) vom 30.
September 2002, in Kraft gesetzt am 01. Januar 2003, teilen wir Ihnen die
Nmin–Vergleichswerte des Bodens in Wasserschutzzone II vom Herbst 2011 mit. In der
novellierten Ausgleichsrichtlinie sind unter Pkt. 3, Tab. 1 u.a. bodenartengruppenabhängige
Nmin–Richtwerte als Bewertungskriterien für die Prüfung von Ausgleichszahlungen festgelegt.
Demzufolge werden von der TLL als der zuständigen Fachbehörde auch
bodenartengruppenabhängige mittlere jährliche Nmin–Vergleichswerte für Flächen in
Wasserschutzzone II ermittelt und veröffentlicht.
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