Hinweise / Informationen:
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Bei der Stickstoffdüngung im Frühjahr muss jeder Landwirt nach § 3 DüV die im Boden
verfügbaren N–Mengen kennen und berücksichtigen. Dabei haben eigene Nmin–Untersuchungen
auf möglichst vielen Schlägen immer den Vorrang. Es können aber auch die
Beratungsempfehlungen der TLL in Form des "Aktuellen Rat zur Nmin– und Smin–Situation
Thüringer Böden im Frühjahr" genutzt werden. In ihm werden in jedem Jahr Anfang März
einmalig mittlere Nmin–Gehalte, unterteilt nach Bodenart, Agrargebiet und Hauptfrucht,
mitgeteilt.
Die Informationen stehen als Merkblatt (über die Landwirtschaftsämter) bzw. im Internet
zur Verfügung
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