Gesetzliche Verpflichtungen zu Vorsorge und Gefahrenabwehr
Rechtliche Regelungen, die auf die Minderung der von einer Erosion ausgehenden Gefahrenpotenziale abzielen, sind das Bundes-Bodenschutzgesetz und die dazugehörende Verordnung
(BBodSchG, 1998; BBodSchV, 1999)
sowie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) und das
Direktzahlungen-Verpflichtungen-Gesetz (DirektZahlVerpflG, 2004). In der
Bodenschutzgesetz- gebung sind die Anforderungen für eine umfassende Sicherung der Bodenfunktionen formuliert (Verhinderung
von „on-site“-Schäden). Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet unter anderem die Forderung zur
Minimierung von Nährstoffeinträgen in das Grund- und Oberflächenwasser (Verhinderung von „off-site“-Schäden).
In der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV, 2004) sind
die Grundsätze der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
geregelt, wozu ganz maßgeblich der Bodenschutz gehört (Cross-Compliance) (Umsetzung in Thüringen 2010).
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