Tolerabler Bodenabtrag



Tolerabler Bodenabtrag (Atol) = Ackerzahl bzw. Grünlandzahl / 8

Landwirtschaftliche Bodennutzung ist zwangsläufig mit dem Risiko der Bodenerosion verbunden. Um entscheiden zu können, ob und in welchem Ausmaß Erosionsschutzmaßnahmen in landwirtschaftlichen Nutzflächen erforderlich sind, wurde von Schwertmann et al. (1990) eine Toleranzgrenze abgeleitete. Dieser Grenzwert wurde anhand der Gründigkeit der jeweiligen Bodenform „vorläufig“ so festgesetzt, dass das natürliche Ertragspotenzial des Standortes durch landwirtschaftliche Nutzung in einem Zeitraum von etwa 300-500 Jahren nicht entscheidend geschwächt wird. Empirische Untersuchungen der Autoren ergaben außerdem, dass Gründigkeit und Ertragsmesszahl (Acker bzw. Grünlandzahl) linear korrelieren, sodass der Grenzwert für den tolerierbaren Bodenabtrag und die Ertragsmesszahl in die einfachen Beziehung Atol = Acker- bzw. Grünlandzahl / 8  umgesetzt werden konnte (Schwertmann et al. 1987, Auerswals & Perger 1998).

Dieser Toleranzwert ist ebenfalls Grundlage für die Ableitung der CPmax-Werte und wird in der Landwirtschaft zur Ableitung der „Guten landwirtschaftlichen Praxis“ verwendet.